Widerrufsrecht
Seit dem 13.06.2014 sind mit Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrichtlinie (VRRL) auch Immobilienmakler verpflichtet, ihre Kunden über ihr gesetzliches Widerrufsrecht zu informieren.
Die Pflicht zur Widerrufsbelehrung betrifft Maklerverträge, die mit Verbrauchern im Fernabsatz (E-Mail, Internet, Telefon, Brief, Fax) oder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen werden (Verbraucherrechtlinie 2011/83/EU).
Ob Sie als Kaufinteressent auf ein von mir inseriertes Immobilienangebot reagieren oder als Eigentümer mir einen Verkaufs- oder Vermietungsauftrag erteilen möchten - die Widerrufsbelehrung ist Pflicht.
Der Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt laut BGH bereits zustande, wenn Sie sich nur über ein Immobilienangebot informieren möchten, Sie von der Provisionspflicht wissen und die Maklerdienste (Besichtigung, Exposé etc.) des Maklers in Anspruch nehmen wollen.
Als Kaufinteressent erhalten Sie daher bei allen Anfragen zu provisionspflichtigen Immobilienangeboten über Internetportale wie Immowelt, Immonet usw. mit Ihrer Anfragebestätigung bereits automatisch eine Widerrufsbelehrung.
Wenn Sie mich direkt anrufen, belehre ich Sie zunächst eingehend am Telefon über Ihr Widerufsrecht und sende Ihnen im Anschluss die Widerrufsbelehrung zu.
14tägiges Widerrufsrecht
Mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung steht Ihnen als Kunde ein 14tägiges Widerrufsrecht zu. Sie haben damit das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Maklervertrag zu widerrufen.
In der Praxis bedeutet das für Sie, dass ich erst nach Ablauf dieser 14 Tage meine Maklerdienstleistungen für Sie beginnen kann (Exposè, Beratung, Informationsbereitstellung, Besichtigungstermin etc.).
Sie möchten nicht 14 Tage lang warten?
Dann teilen Sie mir bitte schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) mit, dass ich sofort mit meiner Vermittlungstätigkeit beginnen soll - sogenanntes "Einverständnis zum Beginn der sofortigen Maklertätigkeit". Gleichzeitig bestätigen Sie damit, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfülung durch mich verlieren.
Das Maklerhonorar ist ein reines Erfolgshonorar!
Wichtig: Auch beim Einverständnis zur sofortigen Maklertätigkeit entstehen Ihnen keinerlei Kosten oder Verpflichtungen.
Erst wenn es zum Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrages kommt, wird die im Exposé angegebene Provision zur Zahlung fällig.
Nachstehend zur Übersicht die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Widerrufsrecht.